Voraussetzungen
Zur Vorauswahl im Fachbereich Design wird zugelassen, wer die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzt oder Schüler der Klasse/Jahrgangsstufe 12 ist, die mit der Fachhochschulreife abschließt.
Es können nur Bewerber zugelassen werden, die das Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben oder im selben Jahr noch vollenden.
Sonderregelung bei fehlenden schulischen Voraussetzungen
In Ausnahmefällen können Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen (fehlender Nachweis der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife), aufgenommen werden, wenn in der Eignungsprüfung eine besondere künstlerische Begabung und die erforderliche Allgemeinbildung festgestellt werden.
Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine fachgebundene Studienberechtigung an der Hochschule durch besondere berufliche Qualifikation zu erhalten. Dieser Antrag muss bis zum 01. April eines jeden Jahres schriftlich bei der HBKsaar gestellt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie auf Anfrage.
Zulassungsverfahren/Eignungsprüfungsverfahren
Die Eignungsprüfung im Fachbereich Design setzt einen schriftlichen Antrag voraus und gliedert sich in eine praktische und mündliche Prüfung. Die praktische Prüfung besteht aus einer mehrteiligen allgemeinen gestalterischen und fachspezifischen Aufgabe.
Diese wird ab dem 15. April eines jeden Jahres bereitgestellt.
Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung muss bis zum 31. Mai eines jeden Jahres eingegangen sein. Dem Antrag sind die Hausaufgaben und alle benötigten Unterlagen beizufügen. Nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und bestandener praktischer Prüfung werden die Kandidaten zur mündlichen Prüfung eingeladen.
Zur mündlichen Prüfung können die Bewerber aufgefordert werden, Arbeitsproben (i.d.R. Mappe mit bis zu 15 originale Arbeiten) vorzulegen.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird schriftlich mitgeteilt.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Namen und Kurzbeschreibung der Arbeit(en)
- unterschriebene Erklärung, dass die Arbeiten von Ihnen selbst verfasst wurden
- handgeschriebener Lebenslauf mit aufgeklebtem Lichtbild
- beglaubigte Zeugnisse über die Schulbildung
- gegebenenfalls Nachweise über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
oder eines Berufspraktikums
- gegebenenfalls Nachweise bisheriger Studienzeiten sowie Studien- und/oder Prüfungsleistungen
- ausgefüllter »Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung« (PDF-Download)
zusätzlich bei ausländischen Bewerbern:
- Einreichung aller Zeugnisse in deutscher oder englischer Sprache (beglaubigte Übersetzungen)
- Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, der geführt werden kann durch:
· Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang
· Großes oder Kleines Sprachdiplom eine Goethe-Institutes
· Deutsches Sprachdiplom Stufe II der Kultusministerkonferenz
· Test Deutsch als Fremdsprache (DaF) mit TDN4
· Studienkolleg
· Hochschulzugangsberechtigung, die im Großherzogtum Luxemburg erworben wurde
zusätzlich bei Studienbewerbern aus China:
· Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft in Peking (APS-Zertifikat)
Zeitplan - Ablauf
1. Ab dem 15. April eines jeden Jahres können Interessenten sich in das Zulassungsverfahren einschreiben und die Aufgabe über die Internetseite der Hochschule www.hbksaar.de herunterladen.
2. Die bearbeiteten Aufgaben sind mit dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung bis zum 31. Mai der HBKsaar einzureichen.
3. Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Prüfung der eingereichten Aufgabe wird über die weitere Teilnahme am Prüfungsverfahren entschieden.
4. Mündliche Prüfung
5. Entscheidung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Praktikum
Für das Studium ist ein zusammenhängendes, 12-wöchiges Praktikum bis zum Studienbeginn (in Ausnahmefällen bis zur Zwischenprüfung) zu absolvieren, das dem Studienbewerber Einblick in sein späteres Berufsfeld ermöglicht. Lehramt-Studierende benötigen ein 6-wöchiges Praktikum. Es muss in einem gestalterischen Arbeitsbereich absolviert werden; z.B. Film, Bewegtbild, Animation, Special Effects, Gamedesign, Medien, Grafik, Fotografie, Verlag, TV-Anstalt, Industriedesign, Produktdesign, Softwaregestaltung, Konstruktion, Ausstellungsgestaltung, Architektur, Innenarchitektur oder verwandten Bereichen. Anstatt des 12-wöchigen Praktikums wird auch eine abgeschlossene Lehre in den o.g. Bereichen akzeptiert.
Hochschulwechsel
Von der Eignungsprüfung kann befreit werden, wer an einer Hochschule für Gestaltung oder einer vergleichbaren Institution das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen hat. Diese Studierenden können in das Hauptstudium aufgenommen werden, wenn sie ihre an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen nachweisen und in einem Aufnahmegespräch eigene Arbeiten vorlegen. Diese Aufnahme ist auch zum Sommersemester möglich. Studierende, die einen Hochschulwechsel vornehmen möchten, müssen eine Bescheinigung der bisherigen Hochschule vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht vom Studium im angestrebten Studiengang ausgeschlossen ist und keine der obligatorischen Studien- und Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden hat (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung).