BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS BAföG in Anspruch nehmen. Seit der BAföG-Novelle im Jahre 2001 bleiben EU-Zuschüsse auf das BAföG anrechnungsfrei. Daher können BAföG-Empfänger den gleichen Zuschuss wie die anderen Studierenden erhalten.