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HBK Saar > INSTITUTION > Auslandsamt >  LLP/ERASMUS

 

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit ERASMUS BAföG in Anspruch nehmen. Seit der BAföG-Novelle im Jahre 2001 bleiben EU-Zuschüsse auf das BAföG anrechnungsfrei. Daher können BAföG-Empfänger den gleichen Zuschuss wie die anderen Studierenden erhalten.

 

Ausführliche Informationen zum Auslands-BAföG

 

 
 

Kontakt

 

Sabine Rauber

Akademisches Auslandsamt,
BAföG-Angelegenheiten

Tel: 0681/92652 - 115

Fax: 0681/92652 - 112

E-Mail


 

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