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HBK Saar > INSTITUTION > Auslandsamt >  LLP/ERASMUS

 

Mit der ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. ERASMUS-Studierende müssen selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthalts für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen.

 

Für gesetzlich Versicherte gilt:

Mit den meisten Ländern der EU bestehen Sozialversicherungsabkommen. Das heißt, sofern Sie an der HBKsaar immatrikuliert bleiben, behalten Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bei und nehmen zu einem Studienaufenthalt innerhalb der EU die EHIC (European Health Insurance Card) Ihrer Krankenversicherung mit. Diese Karte garantiert Ihnen im Gastland medizinische Grundversorgung im Krankheitsfall.

Infos zur EHIC

 

Für privat Versicherte gilt:

Bitte prüfen Sie, ob Sie bereits einen Tarif haben, der Krankenversorgung bei Auslandsaufenthalten sowie Rücktransport nach Deutschland mit einschließt. Häufig gilt allerdings ein eingeschlossener Versicherungsschutz im Ausland nur für Urlaubsreisen und nicht länger als eine gewisse Zeit (z.B. sechs Wochen).

 

Ist letzteres der Fall, muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

 

Weitere Informationen:

Genaue Informationen über den Versicherungssschutz im Gastland gibt die jeweilige Krankenkasse (meist schon sehr ausführliche Informationen auf der Homepage). Für alle Studierenden empfiehlt es sich, zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Unfallversicherung ist ebenfalls ratsam.

 

Jeder sollte sich ausführlich über seinen bestehenden und zusätzlichen Versicherungsschutz informieren.

 

 

 

 

 
 

Kontakt

 

Sabine Rauber

Akademisches Auslandsamt,
BAföG-Angelegenheiten

Tel: 0681/92652 - 115

Fax: 0681/92652 - 112

E-Mail


 

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