Kunstfreiheit ist zu garantieren: HBKsaar-Leitung und Lichtatelier unter Prof. Detlef Hartung kritisieren die Ausladung studentischer Arbeit als besorgniserregende Entwicklung


Melisa Kujević: Hallender Hass, 2025
 
Die Hochschule der Bildenden Künste Saar nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass die Stadt Gelsenkirchen die Präsentation der Installation Hallender Hass, 2025 von Melisa Kujević, Mitglied einer Gruppe von Studierenden der HBKsaar, beim städtischen Festival Goldstücke. Licht – Kunst — Projekte Gelsenkirchen nach anfänglicher Zusage kurzfristig abgesagt hat. Unmittelbar vor Festivalbeginn verwies die Stadt hierbei pauschal auf das Neutralitätsgebot vor der lokalen Stichwahl.
Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz gewährleistet die Freiheit der Kunst in Werk- und Wirkbereich. Politische, auch unbequeme Kunst ist dabei nicht Ausnahme, sondern Kern des verfassungsrechtlich geschützten Diskurses. Die Kunstfreiheit darf nicht zum Spielball politischer Interessen unter dem Vorwand des staatlichen Neutralitätsgebotes werden. Die Neutralität öffentlicher Stellen bedeutet keine inhaltliche Entpolitisierung von Kunst, sondern die faire, transparente Organisation des Forums, auf dem Kunst sprechen kann.
Als Kunsthochschule sind wir dem Schutz und der Förderung der freiheitlichen Kunst- und Wissenschaftspraxis verpflichtet. Wir erwarten, dass dieses Verfassungsprinzip von öffentlichen Stellen geteilt und mitgetragen wird.
 
 

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