Rechtliche Klärung zur Kunstfreiheit: Der Fall »Hallender Hass«
Die Installation Hallender Hass von Melisa Kujević, Alumna und Lehrbeauftragte der HBKsaar, ist Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage. Das Werk entstand im Kontext der künstlerischen Lehre an der HBKsaar und war 2025 für das Lichtkunstfestival „Goldstücke. Licht – Kunst – Projekte Gelsenkirchen“ vorgesehen. Nach zunächst erfolgter Einbindung in den Festivalzusammenhang wurde die Präsentation der Arbeit durch die Stadt Gelsenkirchen wieder abgesagt.
Die Stadt Gelsenkirchen begründete die Absage unter anderem mit dem staatlichen Neutralitätsgebot im Kontext einer Oberbürgermeister-Stichwahl. Die betroffene Gruppe sieht darin einen Eingriff in die Kunstfreiheit. Nachdem sich die weiteren beteiligten Studierenden und Alumni der HBKsaar mit Melisa Kujević solidarisiert hatten, wurden auch ihre Beiträge nicht im Rahmen des Festivals gezeigt.
Die nun eingeleitete Feststellungsklage zielt auf eine gerichtliche Klärung des Verhältnisses von Kunstfreiheit, kuratorischer Freiheit, kommunalem Verwaltungshandeln und staatlichem Neutralitätsgebot. Begleitet wird das Verfahren durch die Kanzlei Raue in Berlin.
Die HBKsaar informiert über den Vorgang im Rahmen ihrer öffentlichen Verantwortung für die Freiheit von Kunst, Lehre und künstlerischer Praxis. Als Kunsthochschule hat sie ein erhebliches institutionelles Interesse daran, dass die Reichweite der Kunstfreiheit in öffentlich getragenen oder geförderten Ausstellungszusammenhängen geklärt wird. Sie bekräftigt ihre Unterstützung für die betroffenen Angehörigen und Alumni der Hochschule und hält eine gerichtliche Klärung des Verhältnisses von Kunstfreiheit, kuratorischer Freiheit und staatlichem Neutralitätsgebot für von grundsätzlicher Bedeutung.
Zur Deckung der Prozesskosten haben die beteiligten Studierenden und Alumni der HBKsaar eine Kampagne auf Startnext initiiert. Informationen zum Stand des Verfahrens sowie zur Unterstützung finden sich unter: https://www.startnext.com/hallender-hass