Rechtliche Klärung zur Kunstfreiheit: Der Fall »Hallender Hass«


Melisa Kujević: Hallender Hass, 2025

 

Die Installation Hallender Hass von Melisa Kujević, Alumna und Lehrbeauftragte der HBKsaar, ist Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage. Das Werk war 2025 für das Lichtkunstfestival Goldstücke. Licht – Kunst – Projekte Gelsenkirchen vorgesehen und wurde nach zunächst erfolgter Einbindung in den Festivalzusammenhang durch die Stadt Gelsenkirchen wieder ausgeladen.

Die Absage wurde seitens der Stadt unter anderem mit dem staatlichen Neutralitätsgebot im Kontext einer Oberbürgermeister-Stichwahl begründet. Die betroffene Gruppe sieht darin einen Eingriff in die Kunstfreiheit. Infolge der Ausladung von Hallender Hass zogen auch weitere Studierende und Alumni der HBKsaar ihre Teilnahme am Festival zurück.

Die nun eingeleitete Feststellungsklage zielt auf eine gerichtliche Klärung des Verhältnisses von Kunstfreiheit, kuratorischer Freiheit, kommunalem Verwaltungshandeln und staatlichem Neutralitätsgebot. Begleitet wird das Verfahren durch die Kanzlei Raue in Berlin.
Zur Deckung der entstehenden Prozesskosten wurde von der betroffenen Gruppe eine Crowdfunding-Kampagne auf der Plattform Startnext initiiert. Informationen zum Stand des Verfahrens und zur Kampagne sind dort abrufbar.

Die HBKsaar informiert über den Vorgang im Rahmen ihrer öffentlichen Verantwortung für die Freiheit von Kunst, Lehre und künstlerischer Praxis. Trägerin des Verfahrens und der Kampagne ist die betroffene Gruppe.

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