Promotion an der HBKsaar


Die HBKsaar verfügt über das Promotionsrecht. 

In diesem Verfahren kann der akademische Grad eines Dr. phil. erworben werden.

Zum Promotionsverfahren können Personen zugelassen werden, die

  • den Abschluss eines einschlägigen Masterstudiengangs an einer künstlerischen, gestalterischen oder wissenschaftlichen Hochschule 
    oder
  • eines einschlägigen postgradualen Studiengangs oder die den Abschluss in einem einschlägigen Universitätsstudium (Diplom oder Staatsexamen)
    oder
  • die einen Abschluss mit hervorragenden Leistungen in einem Bachelorstudiengang und daran anschließende angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studienleistungen 
    oder
  • die den Abschluss mit hervorragenden Leistungen in einem einschlägigen Diplomstudiengang an einer künstlerischen, gestalterischen oder wissenschaftlichen Hochschule und daran anschließend angemessene, auf die Promotion vorbereitende wissenschaftliche Studienleistungen nachweisen.

 

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