Deutschland-Semesterticket


Das Semesterticket wird durch ein bundesweit gültiges Deutschland-Semesterticket für Studierende abgelöst

Das Deutschland-Semesterticket ist das Nachfolgeangebot des bisherigen Aufstockermodells für Studierende. Das neue Semesterticket gibt es künftig grundsätzlich als digitales Ticket für das Handy. Die Nutzung über den Studierendenausweis fällt damit weg.

Das Deutschland-Semesterticket kann nach erfolgreicher Einschreibung bzw. Rückmeldung ab August 2024 mit Gültigkeit ab 1. Oktober bezogen werden.

Wie das bisherige Semesterticket wird auch das Deutschland-Semesterticket im Solidarmodell ausgegeben. Dies bedeutet, dass alle eingeschriebenen Studierenden zum Bezug des Deutschland-Semesterticket verpflichtet sind, dessen Preis bei 60% der Kosten des Deutschlandtickets festgelegt ist. Bezahlt wird automatisch bei der Einschreibung oder Rückmeldung mit einem Teil Ihres Semesterbeitrags.

Fragen und Antworten zum Deutschland-Semesterticket

   

Das Deutschland-Semesterticket wird als digitales Ticket auf Ihrem Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Anders als beim bisherigen Semesterticket gilt also nicht mehr die HBKsaar-Card (die HBKsaar-Card ist Ihr Studierendenausweis) als Fahrausweis. In Einzelfällen kann eine Karte für das Ticket ausgestellt werden. Dazu muss nach der normalen Buchung des Tickets umgehend das Kundencenter des SaarVV kontaktiert werden.

Nach erfolgreicher Einschreibung/Rückmeldung und Zahlung der Beiträge kann das Ticket über das Portal des Saarländischen Verkehrsverbunds (saarVV) bezogen werden. Zu jedem Semesterbeginn (01.04 / 01.10.) ist es erforderlich sich erneut einzuloggen und den Bestellprozess erneut durchzuführen.  

Bei einer Fahrscheinkontrolle müssen Sie das digitale Deutschland-Semesterticket zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorzeigen.

Letzte Änderung: 07.04.2025 14:12

   

Der Gültigkeitszeitraum umfasst die komplette Dauer des jeweiligen Semesters, für ein Wintersemester also vom 1. Oktober bis zum 31. März, für ein Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September.

Letzte Änderung: 01.08.2024 12:25

   

Die Gültigkeit umfasst den gesamten öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland, also alle Linienbusse, Nahverkehrszüge, S- und U-Bahnen sowie Straßenbahnen, inkl. der Saarbahn-Haltestelle "Sarreguemines (F)". Das Ticket gilt auch im Regionalverkehr. 

Der Fernverkehr ist nicht eingeschlossen.

Näheres dazu bei der Deutschen Bahn. Außerdem müssen ggf. regionale Sonderregelungen einzelner Verkehrsbetriebe beachtet werden, etwa bei der Fahrradmitnahme.

Letzte Änderung: 08.08.2024 12:15

   

Nein. Immatrikulationsbescheinigungen werden nicht als Ersatz für das Semesterticket anerkannt, nur das ordentlich ausgestellte E-Ticket wird akzeptiert. Screenshots oder Ausdrucke des QR-Codes sind ebenfalls nicht zulässig.

Letzte Änderung: 01.08.2024 12:26

   

Die HBKsaar-Card ist weiterhin für Sie von großer Bedeutung. Sie ist Ihr Studierendenausweis und muss daher, wie bisher, jedes Semester nach erfolgter Rückmeldung validiert werden. Die HBK-Card kann mit Geld aufgeladen werden (an der HBK-Mensa Kasse, oder an Automaten an der UdS), um damit in den Mensen zu bezahlen (HBK, UdS, HTW usw.)

Die HBK-Card erhält einen gültigen Semesteraufdruck, allerdings ab 1. Oktober 2024 keinen saarVV-Aufdruck mehr. Sie kann dann nicht mehr als Fahrschein genutzt werden.

Letzte Änderung: 08.08.2024 12:18

   

Nur eingeschriebene Studierende sind zur Nutzung des Deutschland-Semestertickets berechtigt. Im Falle einer Exmatrikulation ist das Ticket ab dem Exmatrikulationszeitpunkt nicht mehr gültig, auch wenn das Semester noch nicht zu Ende ist.

Bei einer Exmatrikulation wird der Beitrag aller zu viel gezahlten (ganzen) Monate zurückgezahlt.

Letzte Änderung: 08.08.2024 12:19

   

Eine Erstattung kann erst nach Zahlung des vollständigen Semesterbeitrages (inklusive der Gebühren für das Semesterticket) beantragt werden. Mit der Erstattung entfällt die Fahrtberechtigung (bis zum Semesterende!)

In folgenden Fällen kann der Ticketbeitrag bzw. ein Teil erstattet werden:

  • bei Schwerbehinderten, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz eines entsprechenden Nachweises sind
  • bei Studierenden, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten
  • bei Studierenden mit Auslandssemester/Praktikum, dass länger als 3 Monate pro Semester dauert
  • bei Studierenden, die das Studium beenden

Hier geht es zum Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen bzw. Gebühren (pdf).

Letzte Änderung: 19.08.2024 10:14

   

Das Upgrade-Modell läuft mit dem neuen Deutschland-Semesterticket automatisch aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass es keiner gesonderten Kündigung bedarf.

Letzte Änderung: 01.08.2024 12:27

   

Bitte kontaktieren Sie den Studierendenservice.

Kontakt

Letzte Änderung: 02.08.2024 14:01

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