Nutzungsordnung für die Fahrradabstellanlage
1. Allgemeines
1.1. Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung der Fahrradabstellanlage auf dem Gelände Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar).
1.2. Mit der Nutzung der Fahrradabstellanlage erkennt der Nutzer die nachfolgenden Regelungen als verbindlich an.
1.3. Die Fahrradabstellanlage dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Abstellung von Fahrrädern, auch E Bikes. Andere Fahrzeuge, Gegenstände oder sperrige Gegenstände dürfen nicht abgestellt werden.
2. Zugang und Benutzung
2.1. Die Fahrradabstellanlage ist ausschließlich den Nutzern vorbehalten, die an der HBKsaar (z. B. Mitarbeiter, Bewohner, Besucher) tätig sind oder diese besuchen.
2.2. Fahrräder sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen. Es wird empfohlen, das Fahrrad gegen Diebstahl zu sichern (z. B. durch Anbringen eines Fahrradschlosses).
2.3. Die Abstellflächen sind pfleglich zu behandeln. Verunreinigungen oder Beschädigungen der Anlage sind zu vermeiden.
3. Haftung
3.1. Die Nutzung der Fahrradabstellanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
3.2. Für Diebstahl, Beschädigung oder Vandalismus an den abgestellten Fahrrädern übernimmt der Betreiber der Fahrradabstellanlage keine Haftung.
3.3. Der Betreiber haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seinerseits verursacht wurden.
4. Ordnung und Sicherheit
4.1. Fahrräder dürfen nur in den gekennzeichneten Bereichen und nicht auf Gehwegen, Zufahrten oder Rettungswegen abgestellt werden.
4.2. Es ist untersagt, defekte oder nicht fahrbereite Fahrräder langfristig in der Fahrradabstellanlage zu parken.
4.3. Fahrräder, die länger als 30 Tage ununterbrochen abgestellt sind und den Anschein erwecken, nicht mehr genutzt zu werden, können vom Betreiber entfernt werden.
4.4. Die Fahrradabstellanlage darf nicht als Lagerort für Zubehör oder sonstige Gegenstände genutzt werden. 2 Hochschule der Bildenden Künste Saar, Keplerstraße 3–5, 66117 Saarbrücken | 0681 92652-0 | info@hbksaar.org | hbksaar.de
5. Sonderregelungen
5.1. Der Betreiber der Anlage behält sich das Recht vor, die Nutzungsordnung jederzeit zu ändern oder die Nutzung der Anlage ganz oder teilweise zu beschränken.
5.2. Für bestimmte Zeiten oder besondere Anlässe (z. B. Bauarbeiten, Veranstaltungen) kann der Betreiber die Fahrradabstellanlage vorübergehend sperren.
6. Verstöße gegen die Nutzungsordnung
6.1. Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können dazu führen, dass der Nutzer die Fahrradabstellanlage nicht mehr nutzen darf.
6.2. Fahrräder, die nicht ordnungsgemäß abgestellt oder unberechtigterweise in der Anlage abgestellt wurden, können auf Kosten des Nutzers entfernt werden.
7. Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung tritt am 1.10.2024 in Kraft