Nutzungsregeln für Leihräder und Anhänger
Vorwort:
Der Ausleihe ist ein kostenloses Angebot der Hochschule der Bildenden Künste an seine
Mitarbeitenden und Studierenden, welches keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen
Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und stellen deshalb die Fahrzeuge zur
Verfügung. Wir bitten Dich, so sorgsam wie möglich mit den Fahrzeugen umzugehen, damit
sie so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die hier
vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.
Allgemeines:
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines E-Bikes, eines E-Lastenrads oder
eines Lastenanhängers von der HBKsaar an registrierte NutzerInnen. Hierin werden die
Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind im gegenseitigen
Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe eines der Fahrzeuge erklärt sich
die NutzerIn (im Weiteren wird nur die weibliche Form für alle Geschlechter verwendet) für
die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und
Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt die NutzerIn Eigentumsrechte an
dem Fahrzeug. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind
wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projekts
verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Du kannst das E-Bike, das E-Lastenrad oder den CarlaCargo-Anhänger hier (nach Login) ausleihen.
Benutzungsregeln:
Die maximale Dauer der Ausleihe ist auf sieben Tage beschränkt. Jede NutzerIn ist für die
Dauer der Ausleihe des Fahrzeugs für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug
während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird. Die HBKsaar übernimmt keine
Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Die
Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs ist vor Fahrtbeginn durch die
NutzerIn zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung
des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, insbesondere, wenn er die
Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Ausleiher unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad
darf in diesem Fall nicht benutzt werden. Das Fahrzeug wird der HBKsaar kostenlos zur
Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die NutzerIn ist nicht gestattet. Die NutzerIn
ist verpflichtet, das Fahrzeug ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und
siehe Einweisungs- und Checkliste) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu
beachten. Das Fahrzeug ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit
ausgeliehenen Kettenschloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h., es ist an einen
festen Gegenstand anzuschließen. Über Nacht muss das Lastenrad in einem abgeschlossenen
Raum untergestellt werden. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad
vorzunehmen. Das Fahrzeug ist wie bei der Buchung vereinbart pünktlich und zumindest so
sauber wie ausgeliehen zurückzugeben. Bei wiederholter Nichtbeachtung kann die NutzerIn
von einer erneuten Ausleihe ausgeschlossen werden.