Selbstverwaltungsorgane der Hochschule


Die Gremienarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Hochschulautonomie und ermöglicht es den verschiedenen Gruppen innerhalb der Hochschule, an Entscheidungen mitzuwirken und ihre Interessen zu vertreten. Zur erfolgreichen Entwicklung der Hochschule der Bildenden Künste Saar tragen die verschiedenen Gremien entscheidend bei.

Senat und erweiterter Senat der HBKsaar


Der Senat und der erweiterte Senat sind neben der dem Rektorat zentrale Organe der Hochschule der Bildenden Künste Saar.

Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, welche die gesamte Hochschule der Bildenden Künste Saar oder zentrale Einrichtungen betreffen, zudem beaufsichtigt der Senat die Hochschulleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Der erweiterte Senat hat folgende Aufgaben:
1. Beschlussfassung über die Grundordnung,
2. Wahl der Rektorin oder des Rektors und der Prorektorin oder des Prorektors.

Gruppen-Urwahlen zum Senat und erweiterten Senat finden alle vier Jahre statt.

Informationen zur Wahl- und Grundordnung findet man hier Hochschulrecht

Informationen zu Senat und erweitertem Senat findet man unter § 25 und § 26 im Kunsthochschulgesetz.

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