- Der Personalrat vertritt die Beschäftigten in dienststellenbezogenen Angelegenheiten und wirkt bei personellen, sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit. Dazu gehören beispielsweise die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, die Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, aber auch Fragen des Arbeitsschutzes und der Personalplanung.
- Der Personalrat hat umfassende Mitbestimmungsrechte bei personellen Angelegenheiten und ein Informationsrecht bei anderen Maßnahmen. Er kann Vorschläge unterbreiten und muss bei bestimmten Entscheidungen der Dienststellenleitung angehört werden.
- Die Mitglieder des Personalrats werden von den Beschäftigten der Dienststelle gewählt und sind für eine bestimmte Amtszeit im Amt.
- Die Arbeit des Personalrats ist durch das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und die entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG) geregelt.