Beauftragte an der HBKsaar


Die Sicherheitsbeauftragten sind an der HBKsaar ehrenamtlich und unterstützend tätig: Sie weisen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren an den jeweiligen Arbeitsstätten hin und achten auf die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, zudem beraten sie den Arbeitssicherheitsausschuss. Sicherheitsbeauftragte sind für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit nicht verantwortlich und haften somit auch nicht für Folgen, die sich aus Unterlassungsgründen ergeben.

Der Beauftrage für Nachhaltigkeit unterstützt und fördert die Planung und Umsetzung von Maßnahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung der Gebäude und Werkstätten (Energiesparen, alternative Energie erzeugen, z.B. PV-Anlage), Kreislaufwirtschaft, Müllvermeidung, Mobilitätswende und setzt sich für die Integration der nachhaltigen Ziele (SDG) in die Lehre ein.

Gleichstellungsbeauftragte: Saskia Riedel
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte: Eva Walker

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechperson für Studierende, Lehrende und sonstige Mitarbeitende.
Sie berät vertraulich bei

  • Diskriminierung oder Benachteiligung aufgrund des Geschlechts
  • sexualisierter Belästigung
  • Fragen zu Gleichstellung, Chancengleichheit und fairen Studien‑ und Arbeitsbedingungen

Außerdem setzt sie sich für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Hochschulumfeld ein und unterstützt bei der Suche nach Lösungen und passenden Anlaufstellen. Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die zuständigen Stellen der HBKsaar in allen Gleichstellungsfragen. Sie ist die Beauftragte im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes und beteiligt sich an der Erstellung von Frauenförderplänen. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt darauf hin, dass die Mitglieder der Hochschule über allgemeine Fragen der Gleichstellung informiert werden.

Die BAföG-Beauftragte bietet eine unabhängige, unverbindliche Beratung bei Fragen zum BAföG an.

16% der Studierenden studieren mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung. Dazu gehören Studierende mit Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen, mit chronisch-somatischen und psychischen Erkrankungen, aber auch mit Legasthenie, ADHS und Autismusspektrumstörungen. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen haben. Darauf verpflichtet nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention, sondern weitere nationale und internationale gesetzliche Regelungen. Hochschulen und Studierendenwerke stellen sich dieser Aufgabe in vielfältiger Weise. Aber noch immer erschweren bauliche, kommunikative, digitale, didaktische, strukturelle u.a. Barrieren den Studienzugang, das Studium und akademische Weiterqualifizierung. Individuell abgestimmte Vorkehrungen sollen deshalb für angemessenen Nachteilsausgleich sorgen.

Der/die Beauftrage für das Studium mit Beeinträchtigungen ist Anlaufstelle für Studieninteressierte, Studienbewerber*innen, Studierende mit Beeinträchtigungen (Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen, chronisch-somatischen und psychischen Erkrankungen, Teilleistungsstörungen und anderen längerfristigen Beeinträchtigungen) sowie für deren Bezugspersonen. Der/die Beauftrage wirkt darauf hin, dass den besonderen Bedürfnissen von Studierenden mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Rechnung getragen wird und die zu ihren Gunsten geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden.

Angebot

  • Beratung und Betreuung
  • Beratung und Service für Lehrende sowie Mitarbeiter*innen im Umgang mit Studieninteressierten, Studienbewerber*innen sowie Studierenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung

Beratungsthemen

  • Maßnahmen zur Anpassung bei der Organisation und Durchführung des Studiums sowie bei Prüfungen und Leistungsnachweisen durch sogenannte Nachteilsausgleiche
  • Unterstützung bei der Studienorganisation
  • Vermittlung bei Konflikten
  • usw.

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